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Wenn ja Vor- und Zuname


Die Mitgliederverwaltung erfolgt mit Hilfe der EDV. Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)gespeichert. Jedes Mitglied trägt das Risiko eines Personen- oder Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen des durch den Niedersächsischen Landessportbund abgeschlossenen Sportunfall-und Haftpflichtversicherung. Der Austritt kann gemäß Satzung nur zum Ende eines Kalenderquartals erfolgen. Die Erklärung muss spätestens 6 Wochen vorher schriftlich der Geschäftsstelle vorliegen.

(Bei Minderjährigen ist ein Antrag in Papierform mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.)


Beitragsordnung gemäß § 8 der Satzung des TSV Altenwalde e.V. von 1906

§ 1              Mitgliedsbeiträge

Der TSV Altenwalde von 1906 e.V. erhebt von seinen Mitgliedern die folgenden Beiträge, welche im Lastschrift-Einzugsverfahren, vierteljährlich bzw. auf Antrag auch jährlich, eingezogen werden:

 

  mtl. vierteljährlich jährlich
Kinder/Jugendl. 10 30 110
Erwachsene 15 45 165
2 Kinder 19 57 209
1 Erw. / 1 Kind 21 63 231
3 Kinder 27 81 297
4 Kinder 34 102 374
Ehepaar 26 78 286
1 Erw. / 2 Kinder 30 90 330
Eltern / 1 Kind 31 93 341
Familie 34 102 374
Passiv 10 30 110
Inklusion n. n. festgelegt n. n. festgelegt n. n. festgelegt

 

§ 2              Definitionen

...........

 

§ 3              Passive Mitgliedschaft

 

Die passive Mitgliedschaft kann nur von Erwachsenen und auf Antrag erworben werden.

 

§ 4              Gebühren

 

Vom TSV Altenwalde von 1906 e.V. werden folgende Gebühren erhoben:

-                  Aufnahmegebühr/pro Person                                              10,00 EUR

-                  Mahngebühr/je Mahnung:                                                   3,00 EUR

-                  Zuschlag für mtl. zahlende Mitglieder:                                0,50 EUR / Monat

-                  Zuschlag für Rechnungszahler:                                          1,00 EUR / Rechnung

-                  Zuschlag für Selbstzahler:                                                    0,50 EUR / Zahler

 

Diese Beitragsordnung wurde am 19.04.2024 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Es entstehen zusätzliche Kosten für Schwimm- und Aquafitnesskurse


Einwilligungserklärung

Der für die Veröffentlichung verantwortliche Vereinsvorstand ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, die durch die Umstände geboten erscheinen. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet), kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis, und ist sich bewusst, dass:

• die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, ferner ist nicht garantiert dass:

die Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht, die Daten nicht verändert werden können.

Das Vereinsmitglied kann seine Einwilligung jederzeit zurückziehen.

Der Unterzeichner bestätigt, das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben und erlaubt dem Verein folgende Daten online oder über Internet:

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wie angegeben zu veröffentlichen.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung des Anmeldeformulars der Beitrittserklärung verwendet.

 

( Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)