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Beitragsordnung gemäß § 8 der Satzung des

TSV Altenwalde e.V. von 1906

 

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Der TSV Altenwalde e.V. von 1906 erhebt von seinen Mitgliedern die folgenden Beiträge, welche im Lastschrift-Einzugsverfahren vierteljährlich bzw. auf Antrag auch jährlich eingezogen werden:

 

  mtl. viertel-
jährlich
jährlich
Kinder/Jugendl. 10,00 € 30,00 € 110,00 €
Erwachsene 15,00 € 45,00 € 165,00 €
2 Kinder 19,00 € 57,00 € 209,00 €
1 Erw. / 1 Kind 21,00 € 63,00 € 231,00 €
3 Kinder 27,00 € 81,00 € 297,00 €
4 Kinder 34,00 € 102,00 € 374,00 €
Ehepaar 26,00 € 78,00 € 286,00 €
1 Erw. / 2 Kinder 30,00 € 90,00 € 330,00 €
Ehepaar / 1 Kind 31,00 € 93,00 € 341,00 €
Familie 34,00 € 102,00 € 374,00 €
Passiv 10,00 € 30,00 € 110,00 €
Inklusion

n. n. festgelegt

 

n. n. festgelegt

n. n. festgelegt

 

§ 2 Definitionen

Im Sinne des § 1 gelten als

a)Kinder / Jugendliche

Mitglieder vom 1. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

b)Erwachsene

Mitglieder, nachdem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

c)Ehepaare

Mitglieder, die miteinander verheiratet sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben, ohne miteinander verheiratet zu sein.

d)Familie

Ehepaare/Erwachsene mit ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern, auch über 18 Jahre, sofern sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und sie kindergeldberechtigt sind. Der Antrag ist im Voraus zu stellen und der Nachweis muss schriftlich vorgelegt werden. Die Begrenzung liegt bei Vollendung des 25. Lebensjahres.

 

§ 3 Passive Mitgliedschaft

Die passive Mitgliedschaft kann nur von Erwachsenen und auf Antrag erworben werden.

§ 4 Gebühren

Vom TSV Altenwalde e.V. von 1906 werden folgende Gebühren erhoben:

- Aufnahmegebühr/pro Person 10,00 EUR
- Mahngebühr/je Mahnung 3,00 EUR
- Zuschlag für mtl. zahlende Mitglieder 0,50 EUR / Monat
- Zuschlag für Rechnungszahler 1,00 / Rechnung
- Zuschlag für Selbstzahler 0,50 / Zahler

 

Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 19.04.2024