Beitragsordnung
Beitragsordnung gemäß § 8 der Satzung des
TSV Altenwalde e.V. von 1906
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Der TSV Altenwalde e.V. von 1906 erhebt von seinen Mitgliedern die folgenden Beiträge, welche im Lastschrift-Einzugsverfahren vierteljährlich bzw. auf Antrag auch jährlich eingezogen werden:
mtl. | viertel- jährlich |
jährlich | |
Kinder/Jugendl. | 10,00 € | 30,00 € | 110,00 € |
Erwachsene | 15,00 € | 45,00 € | 165,00 € |
2 Kinder | 19,00 € | 57,00 € | 209,00 € |
1 Erw. / 1 Kind | 21,00 € | 63,00 € | 231,00 € |
3 Kinder | 27,00 € | 81,00 € | 297,00 € |
4 Kinder | 34,00 € | 102,00 € | 374,00 € |
Ehepaar | 26,00 € | 78,00 € | 286,00 € |
1 Erw. / 2 Kinder | 30,00 € | 90,00 € | 330,00 € |
Ehepaar / 1 Kind | 31,00 € | 93,00 € | 341,00 € |
Familie | 34,00 € | 102,00 € | 374,00 € |
Passiv | 10,00 € | 30,00 € | 110,00 € |
Inklusion |
n. n. festgelegt
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n. n. festgelegt |
n. n. festgelegt
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§ 2 Definitionen
Im Sinne des § 1 gelten als
a)Kinder / Jugendliche
Mitglieder vom 1. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
b)Erwachsene
Mitglieder, nachdem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
c)Ehepaare
Mitglieder, die miteinander verheiratet sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben, ohne miteinander verheiratet zu sein.
d)Familie
Ehepaare/Erwachsene mit ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern, auch über 18 Jahre, sofern sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und sie kindergeldberechtigt sind. Der Antrag ist im Voraus zu stellen und der Nachweis muss schriftlich vorgelegt werden. Die Begrenzung liegt bei Vollendung des 25. Lebensjahres.
§ 3 Passive Mitgliedschaft
Die passive Mitgliedschaft kann nur von Erwachsenen und auf Antrag erworben werden.
§ 4 Gebühren
Vom TSV Altenwalde e.V. von 1906 werden folgende Gebühren erhoben:
- Aufnahmegebühr/pro Person | 10,00 EUR |
- Mahngebühr/je Mahnung | 3,00 EUR |
- Zuschlag für mtl. zahlende Mitglieder | 0,50 EUR / Monat |
- Zuschlag für Rechnungszahler | 1,00 / Rechnung |
- Zuschlag für Selbstzahler | 0,50 / Zahler |
Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 19.04.2024